PSA-Prüfung
Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSA gA) müssen hohen Anforderungen entsprechen. Neben einer sachgerechten Anwendung ist nach den berufsgenossenschaftlichen Regeln BGR 198 (Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz) sowie BGR 199 (Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen) jeder Unternehmer dazu verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Prüfung dieser lebensrettenden Systeme durch einen Sachkundigen durchführen zu lassen.
Als zertifiziertes Unternehmen für sachkundige Überprüfung der persönlichen Schutzausrüstung führen wir für Sie die komplette Prüfung und Dokumentation ihrer PSA gegen Absturz durch.
Wir prüfen für Sie folgende PSA Gerätegruppen:
Auffanggurte, Haltegurte, Sitzgurte, Rettungsgurte, Steigschutzgurte, Helme, Verbindungsmittel, Falldämpfer, temporäre Anschlageinrichtungen, Sicherungsgeräte, Abseilgeräte, Seilklemmen, Verbindungselemente, Seilrollen, Mitlaufende Auffanggeräte an beweglichen und starren Führungen, Seile, Höhensicherungsgeräte etc.
Ablauf
1 Angebot anfordern
Senden Sie das unten stehendes Formular ausgefüllt mit Ihren Daten. Wir senden Ihnen gerne ein Angebot oder ein Termin zur PSA Prüfung bei uns oder bei Ihnen vor Ort. (Tel. 061 831 22 11)
2 Prüfung
Wir führen für Sie die komplette Prüfung ihrer PSA durch und senden diese mit den Prüfdokumenten an Sie zurück.